Hier findet ihr das Controll zum einsehen der Fürstenbrunner Messdaten
http://www.hoehlenverein-salzburg.at/JS/index.html
Goldener Höhlenbär für Georg Zagler
A. Bieniok - Der alte und der neue Höhlenbär
Auf der diesjährigen Jahrestagung des Verbands der Österreichischen Höhlenforscher in Werfenweng wurde Georg Zagler am 26. 09. 2020 für seine besonderen Verdienste um Österreichs Höhlenforschung ausgezeichnet. Er erhielt den Goldenen Höhlenbären.
„Und das ist höchste Zeit“ betonte Christoph Spötl, der VÖH-Präsident, bei der Verleihung. Er hob in seiner Laudatio besonders Georgs enormes Engagement in der Höhlenforschung, seine hohe Publikationstätigkeit und seine Bereitschaft, sein Wissen und seine Erfahrungen auch an andere weiterzugeben, hervor.
Georg hat sicher schon sehr zur Bekanntheit der Salzburger Höhlen beigetragen. Durch viele Vorträge über Höhlenforschung oder auch durch Filme wie „Life in four Elements“ oder durch die Bergung des 85 Jahre alten Skeletts aus dem Horrerschacht am Untersberg, worüber salzburgweit berichtet wurde. Einer der nächsten Vortragstermine wird das 27. Bergfilmfestival im November in Das Kino sein. Mit dem Goldenen Höhlenbären finden Georgs Erfolge in der Österreichischen Höhlenforschung nun eine würdige Anerkennung.
Anna Bieniok
Höhlenbefahrungen im Salzburger Land
Wir möchten Euch auf dieser Seite kurz über die Besonderheiten von Höhlenbefahrungen im Land Salzburg informieren. Seit nunmehr mehr als zwanzig Jahren existiert im Bundesland Salzburg das Salzburger Höhlengesetz.
In unserem gemeinsamen Interesse möchten wir Euch bitten, die geltenden Regeln zu beachten und dadurch mitzuhelfen, auch anderen Forschern in Zukunft keine unnötigen Schwierigkeiten mit Forst, Jagd und Naturschutz zu bereiten.
Wem die untenstehende Zusammenfassung zu wenig erscheint, dem kann hier der Link auf die Höhlenschutz-Page vom Land Salzburg und - für Freunde der Gesetzesbuchstaben - zum Text des Salzburger Höhlengesetzes angeboten werden.
Laut Salzburger Höhlengesetz gelten folgende Bestimmungen: 
- Höhlenfahrten bis zu drei Tagen, die ohne Biwak und größere technische Hilfsmittel erfolgen bedürfen keiner besonderen Genehmigung. Ausgenommen davon sind besonders geschützte Höhlen, wie Tantalhöhle, Eiskogelhöhle, Bergerhöhle, Frauenofen, Eiskeller und einige andere.
- Für Begehungen dieser Höhlen ist eine Genehmigung der Naturschutzbehörde (Salzburger Landesregierung, Abteilung 5 Natur- und Umweltschutz, Gewerbe, z.Hd. Herrn Mag. Rudolf Valtiner, Michael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg) erforderlich.
- Eine Genehmigung ist auch für alle anderen Höhlenfahrten erforderlich, sofern sie mehr als 3 Tage dauern und mit großem technischen Aufwand verbunden sind. Weiters ist für größere Höhlenfahrten die Genehmigung des Grundeigentümers erforderlich. Auskünfte dazu sind bei der Landesregierung einzuholen.
- Wenn ihr nicht nur Besuchsfahrten sondern Expeditionen/Forschungsfahrten plant, so solltet ihr uns, den Landesverein für Höhlenkunde in Salzburg, vorher kontaktieren.
- Sämtliche Biwakschachteln die in Höhleneingängen untergebracht sind, sind Privateigentum des LVHK und bedürfen bei Benutzung einer Genehmigung durch uns.
- Bei Neuentdeckungen bitten wir Euch dringend (Höhlengesetz) die Unterlagen (Pläne, Raumbeschreibung, Befahrungsberichte) an den LVHK zu schicken da diese Unterlagen dann im Höhlenkataster abgelegt werden können. Hier erfolgt auch die Vergabe der Katasternummer.